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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Toilettenvermietung

 

1. Die Firma TO.LI. - Mietservice ( Vermieter ) stellt Toilettenkabinen ( Toilettenwagen ) zum Sanitärgebrauch mietweise zur Verfügung. Sie bleiben Eigentum des Vermieters.

 

2. Als Mindestmiete werden 4 - Wochen - Mieten berechnet. Nach Ablauf von 4 Kalenderwochen erfolgt jeweils eine Weiterberechnung für die nächsten 4 Kalenderwochen. Für jede angefangene Woche wird der volle Wochenmietpreis berechnet. Ist der Mieter länger als 10 Tage mit der fälligen Miete im Zahlungsverzug, so kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos aufkündigen und die Toilettenkabinen wieder abholen. Im Falle der Vergleichs oder Konkurses des Mieters, oder wenn der Vermieter sein Eigentum gefährdet sieht, kann der Vermieter die Toilettenkabinen abholen und damit das Mietverhältnis beenden.

 

3. Der Mieter haftet bei Verlust oder Beschädigung der Toilettenkabinen oder deren Einrichtungen bis zu einem Betrag von EURO 1.250,-- pro Toiletteneinheit; es sei denn, der Mieter hat mit dem Vermieter ausdrücklich eine Haftungsbefreiung vereinbart. Verlust oder Beschädigung von Toilettenkabinen oder deren Einrichtung sind vom Mieter unverzüglich zu melden. bei größeren Beschädigungen oder Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Reparaturen an den Kabinen dürfen nur vom TO.LI. - Mietservice vorgenommen werden.

 

4. Die Toilettenkabinen werden im einwandfreien Zustand geliefert. Die Servicearbeiten werden ausschließlich von Service-Mitarbeitern durchgeführt. Der Service-Zeitpunkt wird vom Vermieter bestimmt. Beanstandungen berechtigen nicht zur Mietminderung , ebenso sind ein Rückhaltungsrecht und die Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen die Mietzinsforderung ausgeschlossen. Es ist unverzüglich Meldung an den Vermieter zu machen, der die Beanstandung in Ordnung bringt.

 

5. Der Mieter ist verpflichtet, den Zugang zu den Toilettenkabinen bis auf 4 m für LKW-Fahrzeuge  frei und befahrbar zu halten oder die Toilettenkabine bis auf 4 m an das Servicefahrzeug zu bringen. Das gleiche gilt bei Abholung der Toilettenkabinen. Ist der freie Zugang nicht gewährleistet, gilt die Serviceleistung als ausgeführt.

 

6. Abweichende Abreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Insbesondere ist die mündliche Aufhebung der Schriftlichkeitsklausel ausgeschlossen. Der Vermieter ist berechtigt, die Rechte aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen. Eine etwaige Unwirksamkeit einer der bevorstehen Bedingungen lässt die Geltung der übrigen unberührt.

 

7. Erfüllungsort Falkenau, Gerichtsstand Freiberg vereinbart.